Nehmen Sie mir meinen Kunden weg? +
Nein, und das ist bei Lohnaufträgen unsere schriftliche Zusage. Bei Fahrzeugen, die über einen Partnerbetrieb kommen, treten wir gegenüber dem Fahrzeughalter nicht in Erscheinung: keine Werbung im Fahrzeug, kein Aufkleber, keine Visitenkarte, keine Nachfassaktion. Der Auftrag bleibt Ihrer. Wir können das ausdrücklich in die Vereinbarung schreiben.
Wie rechnen Sie mit Partnerbetrieben ab? +
Verrechnungssätze für Lohnlackierung und Karosseriearbeiten sowie den Abrechnungsweg — Einzelrechnung oder monatliche Sammelrechnung mit Zahlungsziel — legen wir im Erstgespräch fest und halten beides schriftlich fest. Sie richten sich nach Umfang und Regelmäßigkeit der Aufträge; eine Liste ohne Kenntnis Ihres Aufkommens wäre für keine Seite belastbar.
Wie schnell können Sie ein Fahrzeug aufnehmen? +
Das hängt an Umfang und Auslastung, deshalb steht hier keine feste Frist. Rufen Sie an: Sie bekommen im Gespräch eine verbindliche Aussage, ab wann wir das Fahrzeug aufnehmen — auch wenn es nicht fahrbereit ist und abgeholt werden muss. In einer laufenden Partnerschaft vereinbaren wir feste Reaktionszeiten, an denen Sie Ihre Zusagen ausrichten können.
Arbeiten Sie nach Herstellervorgaben? +
Ja. Instandsetzungswege, Fügeverfahren und Werkstoffvorgaben richten sich nach dem jeweiligen Hersteller. Wo dieser den Tausch eines Bauteils vorschreibt, wird getauscht — auch wenn eine Instandsetzung günstiger wäre. Das ist für Sie als Auftraggeber die Absicherung gegenüber Ihrem Kunden.
Holen Sie die Fahrzeuge bei uns ab? +
Im Filstal ja. Wir stimmen feste Fenster ab, damit Sie nicht auf einen Anruf warten müssen. Zustand und Kilometerstand werden bei Übernahme und Rückgabe dokumentiert.
Können wir mit einem einzelnen Auftrag anfangen? +
Genau so ist es gedacht. Ein Fahrzeug als Probelauf, und Sie sehen an Ergebnis, Durchlaufzeit und Abwicklung, ob es passt. Eine Rahmenvereinbarung ergibt erst danach Sinn.