§ 1 Geltungsbereich
- Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge über Arbeiten an Kraftfahrzeugen, Anhängern und deren Teilen, für Kostenvoranschläge sowie für die damit verbundenen Leistungen — insbesondere Unfallabwicklung, Hol- und Bringservice und die Überlassung von Ersatzfahrzeugen. Auftragnehmer ist K. L. S. Ates Karosserie- und Lackierbetrieb, Inhaber Enes Ateş, Poststraße 129, 73054 Eislingen/Fils („wir“). Auftraggeber sind Sie.
- Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die den Auftrag überwiegend weder für ihre gewerbliche noch für ihre selbständige berufliche Tätigkeit erteilt (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer den Auftrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erteilt (§ 14 BGB). Wo eine Regelung nur für Verbraucher oder nur für Unternehmer gilt, ist das ausdrücklich gesagt.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Individuelle Vereinbarungen im Einzelfall haben stets Vorrang vor diesen Bedingungen (§ 305b BGB).
§ 2 Anfrage, Auftrag und Vertragsschluss
- Schadensmeldungen über unsere Website, Fotos per WhatsApp oder E-Mail und telefonische Anfragen sind unverbindlich. Sie dienen der Einschätzung und Terminplanung. Ein Vertrag kommt dadurch noch nicht zustande — weder für Sie noch für uns.
- Der Reparaturvertrag kommt zustande, wenn Sie den Auftrag bei der Fahrzeugannahme in unserem Betrieb erteilen. Die zu erbringenden Leistungen und ein voraussichtlicher oder verbindlicher Fertigstellungstermin werden im Auftragsschein oder in einer Auftragsbestätigung in Textform festgehalten. Sie erhalten eine Ausfertigung.
- Wird ein Auftrag ausnahmsweise außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Belehrung dazu erhalten Sie in diesem Fall gesondert; sie ist zusätzlich im Anschluss an diese Bedingungen wiedergegeben.
- Bei der Annahme halten wir den Zustand des Fahrzeugs fest — Kilometerstand, Tankfüllung, erkennbare Vorschäden und Zubehör, in der Regel mit Fotos. Bitte prüfen Sie diese Angaben; sie schützen beide Seiten.
- Der Auftrag berechtigt uns, Unteraufträge an qualifizierte Fachbetriebe zu vergeben (etwa für Achsvermessung, Kalibrierung von Fahrerassistenzsystemen oder Glasarbeiten) und Probe- sowie Überführungsfahrten durchzuführen, soweit dies für die Ausführung erforderlich ist. Für Unterauftragnehmer haften wir wie für eigenes Personal.
- Erweist sich während der Arbeit, dass zusätzliche Arbeiten nötig sind, die nicht vom Auftrag umfasst sind, führen wir sie nur nach Ihrer Zustimmung aus. Wir holen sie telefonisch oder in Textform ein und dokumentieren sie. Arbeiten, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für das Fahrzeug unaufschiebbar sind, dürfen wir auch ohne Zustimmung ausführen, wenn Sie nicht rechtzeitig erreichbar sind; wir informieren Sie unverzüglich.
- Rechte aus dem Auftrag können Sie nur mit unserer Zustimmung in Textform übertragen. Das gilt nicht für Geldforderungen und nicht, wenn wir kein schützenswertes Interesse am Ausschluss der Übertragung haben oder Ihr Interesse an der Übertragung überwiegt.
§ 3 Preise und Kostenvoranschlag
- Alle Preise gegenüber Verbrauchern sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Unsere Stundenverrechnungssätze hängen im Betrieb aus. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich Umsatzsteuer, wenn nichts anderes angegeben ist.
- Auf Wunsch nennen wir bei Auftragserteilung die voraussichtlichen Kosten. Diese Angabe ist eine unverbindliche Schätzung.
- Einen verbindlichen Preis geben wir nur durch einen Kostenvoranschlag in Textform, in dem Arbeiten und Ersatzteile jeweils einzeln mit Preis aufgeführt sind. An einen solchen Kostenvoranschlag sind wir bis zum Ablauf von drei Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Ohne Ihre Zustimmung überschreiten wir den darin genannten Gesamtpreis nicht.
- Ein Kostenvoranschlag ist für Sie kostenfrei, es sei denn, wir haben vor seiner Erstellung im Einzelfall ausdrücklich ein Entgelt mit Ihnen vereinbart. Erteilen Sie danach den Auftrag, verrechnen wir dieses Entgelt mit der Rechnung.
- Zeichnet sich ab, dass ein unverbindlich geschätzter Betrag wesentlich überschritten wird, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit, bevor wir weiterarbeiten. Sie können dann entscheiden, ob die Arbeiten fortgesetzt werden. Ihr gesetzliches Kündigungsrecht nach § 649 BGB bleibt unberührt.
- Wird ein Kostenvoranschlag nur zur Abrechnung mit einer Versicherung oder einem Dritten benötigt, gilt Absatz 4 entsprechend. Dasselbe gilt für Arbeiten, die zur Erstellung eines Kostenvoranschlags erforderlich sind (etwa Demontage zur Schadensaufnahme); wir nennen den Aufwand vorher.
§ 4 Fertigstellung und Verzug
- Einen Fertigstellungstermin, den wir ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet haben, halten wir ein. Ändert oder erweitert sich der Auftrag oder verzögert sich die Lieferung von Ersatzteilen, nennen wir Ihnen unverzüglich einen neuen Termin und den Grund.
- Überschreiten wir einen verbindlichen Fertigstellungstermin bei der Instandsetzung eines Kraftfahrzeugs schuldhaft um mehr als 24 Stunden, stellen wir Ihnen nach unserer Wahl kostenlos ein möglichst gleichwertiges Ersatzfahrzeug nach unseren Überlassungsbedingungen zur Verfügung oder erstatten 80 % der Kosten eines tatsächlich in Anspruch genommenen, vergleichbaren Mietfahrzeugs. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen können wir stattdessen den nachgewiesenen Verdienstausfall ersetzen.
- Weitergehende Ansprüche wegen Verzugs bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Ihr Recht, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, bleibt unberührt.
- Können wir einen Termin wegen höherer Gewalt, unverschuldeter Betriebsstörung oder eines Lieferausfalls bei Ersatzteilen, den wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten, besteht keine Ersatzpflicht. Wir unterrichten Sie unverzüglich über die Verzögerung und ihre voraussichtliche Dauer.
§ 5 Abnahme, Abholung und Standgeld
- Die Abnahme des Fahrzeugs erfolgt in unserem Betrieb, soweit nichts anderes vereinbart ist. Holen Sie das Fahrzeug ohne Vorbehalt ab, gilt dies als Abnahme.
- Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb einer Woche ab Zugang unserer Fertigstellungsmitteilung und der Rechnung abzuholen. Bei Arbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages ausgeführt werden, beträgt die Frist zwei Arbeitstage.
- Wir können Sie in der Fertigstellungsmitteilung unter Setzung einer angemessenen Frist zur Abnahme auffordern. Verweigern Sie die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels, gilt das Werk als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Gegenüber Verbrauchern tritt diese Folge nur ein, wenn wir in der Aufforderung in Textform darauf hingewiesen haben.
- Holen Sie das Fahrzeug nach Ablauf der Abholfrist nicht ab, können wir für jeden weiteren angefangenen Kalendertag ein Standgeld von pauschal 10,00 € einschließlich Umsatzsteuer berechnen. Auf das Standgeld weisen wir in der Fertigstellungsmitteilung hin. Ihnen bleibt der Nachweis gestattet, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist. Das Standgeld fällt auch an, solange wir das Fahrzeug wegen offener Forderungen berechtigt zurückhalten.
- Bei Abnahmeverzug können wir das Fahrzeug nach vorheriger Ankündigung auch auf einem anderen, gesicherten Stellplatz aufbewahren. Die dadurch entstehenden notwendigen Kosten tragen Sie. Für Schäden, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachen, haften wir weiterhin nach diesen Bedingungen.
§ 6 Berechnung und Rechnung
- In der Rechnung weisen wir jede in sich abgeschlossene Arbeitsleistung sowie Ersatzteile und Material gesondert aus. Ist ein Kostenvoranschlag zugrunde gelegt, genügt der Bezug auf ihn mit Angabe der zusätzlichen Leistungen.
- Kosten für Verbringung zu Fachbetrieben (etwa zur Lackierung oder Vermessung), Aufschläge auf die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers bei Ersatzteilen (UPE-Aufschläge), Entsorgung und Kleinmaterial weisen wir gesondert aus, soweit sie anfallen.
- Abholung und Zustellung des Fahrzeugs auf Ihren Wunsch erfolgen auf Ihre Rechnung, soweit nicht anders vereinbart. Das Risiko einer zufälligen Beschädigung auf diesen Fahrten tragen Sie; unsere Haftung für Verschulden bleibt unberührt.
- Wird im Austauschverfahren ein instandgesetztes Austauschteil eingebaut, setzt der Austauschpreis voraus, dass das ausgebaute Teil dem Lieferumfang des Austauschteils entspricht und sich zur Instandsetzung eignet.
- Eine Berichtigung der Rechnung durch uns und eine Beanstandung der Rechnung durch Sie sollen innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Rechnung erfolgen. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere wegen Mängeln, bleiben davon unberührt.
§ 7 Zahlung
- Der Rechnungsbetrag ist bei Abnahme des Fahrzeugs und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung fällig, spätestens jedoch eine Woche nach Zugang der Fertigstellungsmitteilung und der Rechnung. Sie können bar, mit EC-Karte oder per Überweisung zahlen. Für die Zahlungsart berechnen wir kein zusätzliches Entgelt.
- Für fahrzeugspezifisch zu bestellende Ersatzteile und für Aufträge mit voraussichtlichen Kosten über 2.500 € können wir bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen, höchstens in Höhe der Teilekosten.
- Gegen unsere Forderungen können Sie nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder die aus demselben Auftrag stammen — insbesondere Ansprüche wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
- Geraten Sie in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Gegenüber Unternehmern können wir zusätzlich die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB verlangen. Weitergehende nachgewiesene Verzugsschäden bleiben vorbehalten.
§ 8 Pfandrecht und Zurückbehaltung
- Wegen unserer Forderung aus dem Auftrag steht uns ein vertragliches Pfandrecht an den Gegenständen zu, die aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangt sind — insbesondere am Fahrzeug, an Schlüsseln und Fahrzeugpapieren. Unser gesetzliches Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) bleibt unberührt.
- Das vertragliche Pfandrecht sichert auch Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für andere Forderungen aus der Geschäftsverbindung gilt es nur, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und der Auftragsgegenstand Ihnen gehört.
- Gehört das Fahrzeug nicht Ihnen — etwa bei Leasing oder Finanzierung —, teilen Sie uns das bitte bei Auftragserteilung mit.
- Bis zur vollständigen Zahlung sind wir berechtigt, das Fahrzeug, die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere zurückzubehalten.
§ 9 Versicherungsschäden, Direktabrechnung und Abtretung
- Auch wenn eine Haftpflicht- oder Kaskoversicherung den Schaden reguliert, sind Sie unser Vertragspartner und schulden die Vergütung. Vereinbaren wir, dass wir direkt mit der Versicherung abrechnen, geschieht das zu Ihrer Erleichterung; Ihre Zahlungspflicht bleibt bestehen.
- Eine Abtretung Ihrer Schadensersatz- oder Versicherungsansprüche an uns oder eine Zahlungsanweisung an die Versicherung erfolgt nur durch eine gesonderte, von Ihnen unterzeichnete Erklärung. Eine Abtretung umfasst nur die Ansprüche auf Ersatz der Reparaturkosten und der damit unmittelbar verbundenen Kosten aus dem bezeichneten Schadensfall; sie erfolgt erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs statt.
- Zahlt die Versicherung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung oder nur teilweise, können wir den offenen Betrag von Ihnen verlangen. Wir treten Ihnen dann die insoweit abgetretenen Ansprüche Zug um Zug gegen Zahlung zurück ab, damit Sie diese selbst geltend machen können. Ihre eigenen Einwendungen gegen unsere Rechnung bleiben Ihnen dabei uneingeschränkt erhalten.
- Ist zwischen den Beteiligten streitig, ob oder zu welcher Quote der Unfallgegner haftet, setzen wir abgetretene Ansprüche nicht selbst durch. Wir treten sie in diesem Fall auf Ihr Verlangen zurück ab. Eine Rechtsberatung erbringen wir nicht; wir empfehlen Ihnen dann einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
- Eine Selbstbeteiligung aus Ihrer Kaskoversicherung sowie die Umsatzsteuer, soweit Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind und die Versicherung sie deshalb nicht erstattet, zahlen Sie unmittelbar an uns.
- Damit wir den Schaden abwickeln können, übermitteln wir die dafür erforderlichen Daten — Fahrzeug- und Schadensdaten, Fotos, Kostenvoranschlag und Rechnung — an die beteiligte Versicherung, den beauftragten Sachverständigen und gegebenenfalls Ihren Rechtsanwalt. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
§ 10 Besonderheiten bei Lackier-, Smart-Repair- und Ausbeularbeiten
- Wir mischen Farbtöne nach Herstellercode und gleichen sie am Fahrzeug ab. Ein Altlack verändert sich durch Witterung, Alter und Pflege. Geringfügige, technisch nicht vermeidbare Farbtonabweichungen, die nur bei bestimmten Lichtverhältnissen oder Blickwinkeln erkennbar sind, entsprechen der vereinbarten Beschaffenheit.
- Um Farbtonunterschiede an Übergängen zu vermeiden, empfehlen wir bei Bedarf das Beilackieren angrenzender Teile und weisen Sie vor Auftragserteilung darauf hin. Lehnen Sie dies ab, sind Abweichungen, die gerade auf das fehlende Beilackieren zurückgehen, kein Mangel unserer Arbeit.
- Smart Repair und Spot Repair sind örtlich begrenzte Instandsetzungen. Ihr Ziel ist eine nach den Regeln des Handwerks unauffällige Ausbesserung, nicht der Zustand einer vollständigen Neulackierung des Bauteils. Worin sich das Ergebnis im konkreten Fall von einer Teillackierung unterscheidet, besprechen wir vor Auftragserteilung mit Ihnen.
- Beim Ausbeulen ohne Lackieren hängt das Ergebnis vom Zustand des Blechs ab. Bei Dellen mit Knickstellen, an Kanten, an Klebe- oder Doppelblechbereichen oder bei bereits nachlackierten oder gespachtelten Flächen können Restmarkierungen sichtbar bleiben oder der Lack beschädigt werden. Erkennen wir ein solches Risiko, weisen wir Sie vor Arbeitsbeginn darauf hin; Sie entscheiden, ob wir die Arbeit ausführen.
- Frisch aufgetragener Lack härtet nach der Übergabe noch aus. Die Pflegehinweise, die Sie mit der Rechnung erhalten, sind zu beachten. Schäden, die durch Nichtbeachtung entstehen — etwa durch Bürstenwaschanlagen, Hochdruckreinigung aus kurzem Abstand oder Polieren vor Ablauf der genannten Frist —, sind kein Mangel unserer Arbeit.
- Führen wir auf Ihren ausdrücklichen Wunsch eine Arbeit abweichend von unserer fachlichen Empfehlung aus — etwa eine behelfsmäßige Instandsetzung, das Überlackieren erkennbarer Durchrostung oder den Verzicht auf empfohlene Ersatzteile —, halten wir unseren Hinweis in Textform fest. Für Mängel, die auf der von Ihnen gewünschten Ausführung beruhen, stehen wir nicht ein.
- Bei der Demontage älterer Anbauteile können Befestigungsclips, Halter und Kunststoffnasen trotz fachgerechten Vorgehens altersbedingt brechen. Die Kosten der dafür nötigen Kleinteile berechnen wir gesondert; für Schäden, die wir verschuldet haben, haften wir nach diesen Bedingungen.
§ 11 Hol- und Bringservice, Probe- und Überführungsfahrten
- Holen wir Ihr Fahrzeug ab oder bringen es zurück, vereinbaren wir Ort, Zeitfenster und die Übergabe der Schlüssel vorab. Bei Abholung und Rückgabe halten wir Kilometerstand, Tankfüllung und erkennbare Schäden fest.
- Bitte entfernen Sie vorher Wertgegenstände, Bargeld und persönliche Unterlagen aus dem Fahrzeug. Für Geld und Wertsachen, die wir nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen haben, haften wir nicht.
- Das Fahrzeug muss zugelassen, versichert und verkehrssicher sein. Ist es das nicht, transportieren wir es auf dem Anhänger oder beauftragen einen Abschleppdienst; die Kosten nennen wir vorher.
- Probe- und Überführungsfahrten führen nur unsere Mitarbeiter mit gültiger Fahrerlaubnis durch. Für Schäden auf diesen Fahrten haften wir nach § 14.
§ 12 Ersatzfahrzeug
- Ersatzfahrzeuge überlassen wir aufgrund einer gesonderten Überlassungsvereinbarung, die Sie bei der Übergabe erhalten. Darin stehen Entgelt, Kilometerregelung und die Höhe der Selbstbeteiligung. Ergänzend gilt:
-
- Das Fahrzeug darf nur von Ihnen und den in der Vereinbarung genannten Personen mit gültiger Fahrerlaubnis geführt werden. Eine Weitervermietung, Fahrten ins Ausland ohne unsere Zustimmung, Fahrschulübungen und Rennveranstaltungen sind nicht gestattet.
- Das Fahrzeug ist vollkaskoversichert. Bei einem Schaden haften Sie bei leichter Fahrlässigkeit bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung je Schadensfall. Bei grober Fahrlässigkeit haften Sie darüber hinaus in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis, bei Vorsatz in voller Höhe.
- Nach einem Unfall verständigen Sie die Polizei und uns unverzüglich und geben kein Schuldanerkenntnis ab. Verletzen Sie diese Pflichten, haften Sie über die Selbstbeteiligung hinaus nur, soweit die Verletzung die Feststellung des Schadens beeinflusst hat, und in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
- Sie geben das Fahrzeug mit der Tankfüllung zurück, mit der Sie es übernommen haben. Fehlenden Kraftstoff berechnen wir zum Tagespreis der nächstgelegenen Tankstelle.
- Bußgelder, Verwarnungsgelder und Mautgebühren, die während der Überlassung entstehen, tragen Sie. Fragt eine Behörde den Fahrer an, nennen wir ihr Ihre Daten.
- Erstattet eine Haftpflichtversicherung die Kosten eines Ersatzfahrzeugs, bleiben Sie dennoch Vertragspartner. § 9 gilt entsprechend.
§ 13 Sachmängel
- Ansprüche wegen Sachmängeln — einschließlich Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln — verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Nehmen Sie das Fahrzeug trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen Ihnen Mängelansprüche nur zu, wenn Sie sich diese bei der Abnahme vorbehalten.
- Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nicht für Schadensersatzansprüche wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Fristen.
- Verkaufen wir Ihnen Ersatzteile, Reifen oder Zubehör ohne Einbau, gilt Kaufrecht. Für Verbraucher gelten dann die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; für Unternehmer verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung, mit den Ausnahmen nach Absatz 2.
- Mängel zeigen Sie uns bitte an, sobald Sie sie bemerken. Eine mündliche Anzeige bestätigen wir Ihnen auf Wunsch in Textform. Wir haben das Recht, den Mangel zunächst selbst zu beseitigen; dazu bringen Sie das Fahrzeug in unseren Betrieb.
- Wird das Fahrzeug wegen eines Mangels unserer Arbeit betriebsunfähig und befindet es sich mehr als 50 Kilometer von unserem Betrieb entfernt, können Sie den Mangel nach Rücksprache mit uns von dem nächstgelegenen dienstbereiten Fachbetrieb beseitigen lassen. Wir erstatten die dafür nachweislich erforderlichen Kosten.
- Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über. Für Teile, die im Rahmen der Mängelbeseitigung eingebaut werden, läuft die ursprüngliche Verjährungsfrist weiter.
- Ihre Rechte aus einer gesondert erteilten Garantie bleiben von diesem Paragrafen unberührt.
§ 14 Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Rahmen einer übernommenen Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen — insbesondere die fachgerechte Ausführung der Arbeiten und die sorgfältige Verwahrung Ihres Fahrzeugs. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Für Geld, Wertsachen und persönliche Gegenstände im Fahrzeug, die wir nicht ausdrücklich in Verwahrung genommen haben, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Soweit unsere Haftung beschränkt ist, gilt das auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Andere als Mängelansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 15 Eigentumsvorbehalt und Altteile
- Eingebaute Ersatzteile, Zubehör und Aggregate bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil des Fahrzeugs geworden sind.
- Ausgebaute Altteile gehen in unser Eigentum über und werden fachgerecht entsorgt, es sei denn, Sie verlangen bei Auftragserteilung ihre Herausgabe. Bei Unfallschäden bewahren wir Altteile bis zum Abschluss der Regulierung auf, längstens drei Monate, damit Versicherung oder Sachverständiger sie besichtigen können. Teile mit nennenswertem Restwert — etwa Katalysatoren oder Leichtmetallfelgen — geben wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zur Verwertung; ein Erlös wird Ihnen gutgeschrieben.
§ 16 Fotodokumentation und Datenschutz
- Wir fotografieren Schäden, Arbeitsschritte und das Ergebnis, um den Auftrag auszuführen, ihn gegenüber Versicherungen und Sachverständigen zu belegen und Ansprüche beider Seiten zu sichern. Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.
- Fotos Ihres Fahrzeugs veröffentlichen wir — etwa auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken — nur mit Ihrer gesonderten Einwilligung und mit unkenntlich gemachtem Kennzeichen. Die Einwilligung ist freiwillig und jederzeit widerruflich.
§ 17 Garantie
- Eine über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Garantie übernehmen wir nur durch eine gesonderte Garantieerklärung in Textform. Inhalt, Dauer und Bedingungen ergeben sich allein aus dieser Erklärung. Ihre gesetzlichen Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt.
§ 18 Streitbeilegung, Gerichtsstand
- Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz). Bei Meinungsverschiedenheiten sprechen Sie uns bitte direkt an.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Geschäftssitz. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Widerrufsbelehrung
Diese Belehrung gilt nur für Verbraucher und nur für Verträge, die außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden. Für Aufträge, die Sie in unserem Betrieb erteilen, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (K. L. S. Ates Karosserie- und Lackierbetrieb, Inhaber Enes Ateş, Poststraße 129, 73054 Eislingen/Fils, Telefon 07161 5071224, E-Mail info@kls-ates.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten stehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An K. L. S. Ates Karosserie- und Lackierbetrieb, Poststraße 129, 73054 Eislingen/Fils, E-Mail info@kls-ates.de:
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
Bestellt am (*) / erhalten am (*):
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: Oktober 2026