Unfallinstandsetzung — vom Gutachten bis zur Rückgabe aus einer Hand
Sie geben den Schlüssel ab, wir kümmern uns um Gutachter, Versicherung und Reparatur. Ist die Schuld des Unfallgegners geklärt, rechnen wir direkt mit dessen Haftpflichtversicherung ab.
Fachbetrieb für Karosserie und Lack · Versicherungsabwicklung · Ersatzwagen
Kurz gesagt
- Nach einem unverschuldeten Unfall wählen Sie die Werkstatt frei — unabhängig davon, was die Versicherung des Unfallgegners vorschlägt.
- Ist die Haftung geklärt, rechnen wir direkt mit der gegnerischen Versicherung ab — Sie müssen nichts vorstrecken.
- Schadensaufnahme, Abstimmung mit dem Sachverständigen und der gesamte Schriftverkehr laufen über uns.
- Reparatur nach Herstellervorgaben, anschließend Prüfprotokoll und Probefahrt.
- Ersatzfahrzeug und Hol- und Bringservice auf Wunsch.
Wann Sie uns brauchen
Auffahrunfall auf der B10, Zusammenstoß im Kreisverkehr, Streifschaden beim Ausparken: Ein Unfallschaden ist selten nur ein Blechschaden. Dahinter hängen GutachtenEin unabhängiger Sachverständiger dokumentiert Schaden, Reparaturweg, Kosten, Wertminderung und Ausfalldauer. Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die gegnerische Versicherung das Gutachten — und Sie dürfen den Sachverständigen selbst auswählen., Versicherung, Fristen, Mobilität — und die Frage, wer das alles organisiert.
Was wir übernehmen
- Schadensaufnahme und Dokumentation
- Abstimmung mit Sachverständigem und Versicherung
- Instandsetzung der Karosserie nach Herstellervorgaben
- Lackierung mit Farbtonmessung und BeilackierungWird nur ein Bauteil neu lackiert, sieht man den Übergang zum Nachbarteil oft trotz exakt gleichem Farbcode — Lack altert und verändert sich. Bei der Beilackierung wird der Farbton deshalb in das angrenzende Teil ausgeblendet. Der Übergang verschwindet, die Reparatur fällt nicht mehr auf.
- Prüfung von Assistenzsystemen, sofern betroffen
- Endkontrolle, Probefahrt und Übergabe
Wer zahlt was
| Schadensfall | Wer zahlt | Ihre Kosten |
|---|---|---|
| Unverschuldeter Unfall | Haftpflichtversicherung des Gegners | keine |
| Selbst verschuldet, VollkaskoDeckt zusätzlich zur Teilkasko auch selbst verschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Eine Meldung kann die Schadenfreiheitsklasse verschlechtern — bei kleinen Schäden lohnt sich deshalb eine Rechnung vorab. | Ihre Vollkaskoversicherung | SelbstbeteiligungDer Betrag, den Sie bei einem Kaskoschaden selbst tragen. Er wird von der Versicherungsleistung abgezogen. Wie hoch er ist, steht in Ihrem Versicherungsschein. |
| Wildschaden, Hagel, Glas | TeilkaskoDeckt Schäden ab, auf die Sie keinen Einfluss haben: Hagel, Sturm, Wildunfall, Glasbruch, Diebstahl, Marderbiss. Eigene Fahrfehler sind nicht dabei — dafür braucht es eine Vollkaskoversicherung. | Selbstbeteiligung |
| Ohne Versicherungsfall | Sie als Auftraggeber | nach KostenvoranschlagEine Aufstellung der voraussichtlichen Reparaturkosten. Anders als ein Gutachten dokumentiert er den Schadenhergang nicht und eignet sich deshalb vor allem für kleinere Schäden oder wenn Sie selbst zahlen. |
Ihr wichtigstes Recht nach dem Unfall
Sie dürfen die Werkstatt frei wählen. Wenn sich die Versicherung des Unfallgegners meldet und eine Partnerwerkstatt vorschlägt, ist das ein Vorschlag — keine Vorgabe. Was das konkret bedeutet, erklären wir hier.
So läuft es ab
- 01 Schaden melden online in 90 Sekunden
- 02 Begutachtung & Kostenaufnahme Termin meist binnen 48 Stunden
- 03 Freigabe durch die Versicherung je nach Versicherer 1–5 Tage
- 04 Reparatur & Übergabe abhängig vom Schadensumfang
Was es kostet
Bei unverschuldeten Unfällen zahlt die Versicherung des Unfallgegners — inklusive Gutachter, Reparatur und Nutzungsausfall oder Mietwagen. Bei Kaskoschäden tragen Sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung. Den Schaden anzusehen und Ihnen zu sagen, was zu tun ist, kostet nichts — auch wenn Sie uns nicht beauftragen.
Preisstand August 2026. Alle Angaben inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Vollständige Preisorientierung
Häufige Fragen
Muss ich in die Werkstatt, die mir die Versicherung nennt?
Was kostet mich die Reparatur nach einem fremdverschuldeten Unfall?
Brauche ich einen eigenen Gutachter?
Bekomme ich ein Ersatzfahrzeug?
Wie lange dauert die Reparatur?
Ratgeber zum Thema
- Checkliste nach dem Unfall — was jetzt zu tun ist Was direkt nach einem Unfall zu tun ist: absichern, Polizei rufen, Daten tauschen, Fotos machen, Versicherung melden. Die Checkliste zum Abhaken.
- Gutachten oder Kostenvoranschlag? Wann Sie ein Gutachten brauchen und wann ein Kostenvoranschlag reicht: Unterschiede, Kosten, Bagatellgrenze und wer den Sachverständigen bezahlt.
- Kasko melden oder selbst zahlen? Lohnt sich die Kaskomeldung? Wie Rückstufung und Selbstbeteiligung zusammenwirken und ab welcher Schadenhöhe sich das Melden wirklich rechnet.
- Wer zahlt die Reparatur nach einem Unfall? Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko oder Sie selbst: Wer bei welchem Unfallschaden zahlt und welche Kosten Ihnen zusätzlich ersetzt werden.
- Wertminderung nach dem Unfall Ein reparierter Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger. Diesen Verlust ersetzt die gegnerische Versicherung. Merkantile Wertminderung erklärt.
- Wie lange dauert eine Unfallreparatur? Von der Schadensmeldung bis zur Übergabe: Wie lange die einzelnen Schritte dauern und warum Ersatzteile und Lacktrocknung Zeit brauchen.